Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage
Für „Integrität in der Beschaffung und Reaktion auf Absprachen“ steht am Anfang eine präzise Rekonstruktion des relevanten Sachverhalts. Zu untersuchen sind insbesondere Beschaffung Integrität Governance, Integration des Drei-Linien-Modells und Verantwortlichkeit; Tender Gestaltung, Bid Evaluation und Competitive Process Integrität; Submissionsabsprachen, Absprachen und Kollusion, Markt Allocation und Cartel Indicators. Die zugrunde liegenden Informationen müssen auf Herkunft, Vollständigkeit, Aktualität und Widersprüche geprüft werden; bloße Verdachtsmomente sind von gesicherten Feststellungen zu trennen. Anschließend werden einschlägige Normen, vertragliche Bindungen, mögliche Aufsichtszuständigkeiten sowie zivil-, verwaltungs- und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen erfasst. Auf dieser Grundlage lassen sich Risiken priorisieren und belastbare Alternativen für das weitere Vorgehen entwickeln.
Prüffeld 1: Beschaffung Integrität Governance, Integration des Drei-Linien-Modells und Verantwortlichkeit. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Integrität in der Beschaffung und Reaktion auf Absprachen“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Prüffeld 2: Tender Gestaltung, Bid Evaluation und Competitive Process Integrität. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Integrität in der Beschaffung und Reaktion auf Absprachen“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Prüffeld 3: Submissionsabsprachen, Absprachen und Kollusion, Markt Allocation und Cartel Indicators. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Integrität in der Beschaffung und Reaktion auf Absprachen“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Rechtliche Einordnung. Zu ermitteln sind der zeitliche Verlauf, beteiligte Personen und Gesellschaften, geschäftliche Motive und die tatsächliche Informationslage. Erst danach ist sinnvoll zu entscheiden, welche rechtlichen Prüfungen, internen Befragungen oder externen Sachverständigen erforderlich sind.