Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage
Für „Professionelle Dienstleistungen und Unternehmensservices“ steht am Anfang eine präzise Rekonstruktion des relevanten Sachverhalts. Zu untersuchen sind insbesondere Governance professioneller Dienstleistungen, Integration des Drei-Linien-Modells und Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung; Professionelle Governance, Integration des Drei-Linien-Modells und Verantwortlichkeit der Leitung; Consulting-Governance, Integration des Drei-Linien-Modells und Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung. Die zugrunde liegenden Informationen müssen auf Herkunft, Vollständigkeit, Aktualität und Widersprüche geprüft werden; bloße Verdachtsmomente sind von gesicherten Feststellungen zu trennen. Anschließend werden einschlägige Normen, vertragliche Bindungen, mögliche Aufsichtszuständigkeiten sowie zivil-, verwaltungs- und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen erfasst. Auf dieser Grundlage lassen sich Risiken priorisieren und belastbare Alternativen für das weitere Vorgehen entwickeln.
Prüffeld 1: Governance professioneller Dienstleistungen, Integration des Drei-Linien-Modells und Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Professionelle Dienstleistungen und Unternehmensservices“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Prüffeld 2: Professionelle Governance, Integration des Drei-Linien-Modells und Verantwortlichkeit der Leitung. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Professionelle Dienstleistungen und Unternehmensservices“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Prüffeld 3: Consulting-Governance, Integration des Drei-Linien-Modells und Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Professionelle Dienstleistungen und Unternehmensservices“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Rechtliche Einordnung. Zu ermitteln sind der zeitliche Verlauf, beteiligte Personen und Gesellschaften, geschäftliche Motive und die tatsächliche Informationslage. Erst danach ist sinnvoll zu entscheiden, welche rechtlichen Prüfungen, internen Befragungen oder externen Sachverständigen erforderlich sind.