Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage
Für „Integrität von Drittparteien, Lieferanten und Lieferketten“ steht am Anfang eine präzise Rekonstruktion des relevanten Sachverhalts. Zu untersuchen sind insbesondere Integrität von Drittparteien Governance und Extended Unternehmen Zielbetriebsmodell; Lieferant, Agent, Distributor und Intermediary Due Diligence; Wirtschaftliches Eigentum, Sanktionen, PEP und geografische Exponierung. Die zugrunde liegenden Informationen müssen auf Herkunft, Vollständigkeit, Aktualität und Widersprüche geprüft werden; bloße Verdachtsmomente sind von gesicherten Feststellungen zu trennen. Anschließend werden einschlägige Normen, vertragliche Bindungen, mögliche Aufsichtszuständigkeiten sowie zivil-, verwaltungs- und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen erfasst. Auf dieser Grundlage lassen sich Risiken priorisieren und belastbare Alternativen für das weitere Vorgehen entwickeln.
Prüffeld 1: Integrität von Drittparteien Governance und Extended Unternehmen Zielbetriebsmodell. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Integrität von Drittparteien, Lieferanten und Lieferketten“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Prüffeld 2: Lieferant, Agent, Distributor und Intermediary Due Diligence. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Integrität von Drittparteien, Lieferanten und Lieferketten“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Prüffeld 3: Wirtschaftliches Eigentum, Sanktionen, PEP und geografische Exponierung. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Integrität von Drittparteien, Lieferanten und Lieferketten“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Rechtliche Einordnung. Zu ermitteln sind der zeitliche Verlauf, beteiligte Personen und Gesellschaften, geschäftliche Motive und die tatsächliche Informationslage. Erst danach ist sinnvoll zu entscheiden, welche rechtlichen Prüfungen, internen Befragungen oder externen Sachverständigen erforderlich sind.