Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage
Für „Künstliche Intelligenz, Daten und Cloud“ steht am Anfang eine präzise Rekonstruktion des relevanten Sachverhalts. Zu untersuchen sind insbesondere Governance von KI, Daten und Cloud, Integration des Drei-Linien-Modells und Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung; KI-Governance, Modellinventar, Klassifizierung und Risikoverantwortung; Daten Governance, Datenqualität, Daten Lineage und Informationsintegrität. Die zugrunde liegenden Informationen müssen auf Herkunft, Vollständigkeit, Aktualität und Widersprüche geprüft werden; bloße Verdachtsmomente sind von gesicherten Feststellungen zu trennen. Anschließend werden einschlägige Normen, vertragliche Bindungen, mögliche Aufsichtszuständigkeiten sowie zivil-, verwaltungs- und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen erfasst. Auf dieser Grundlage lassen sich Risiken priorisieren und belastbare Alternativen für das weitere Vorgehen entwickeln.
Prüffeld 1: Governance von KI, Daten und Cloud, Integration des Drei-Linien-Modells und Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Künstliche Intelligenz, Daten und Cloud“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Prüffeld 2: KI-Governance, Modellinventar, Klassifizierung und Risikoverantwortung. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Künstliche Intelligenz, Daten und Cloud“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Prüffeld 3: Daten Governance, Datenqualität, Daten Lineage und Informationsintegrität. Der tatsächliche Ausgangspunkt ist von bloßen Bewertungen zu trennen. Für „Künstliche Intelligenz, Daten und Cloud“ sind die Dokumente, Beteiligten und Abläufe zu diesem Schwerpunkt zu bestimmen; denkbare Normverletzungen oder Haftungsfolgen dürfen nicht allein aus einem Risikohinweis abgeleitet werden. Lücken im Sachverhalt werden als überprüfbare Arbeitsfragen aufgenommen.
Rechtliche Einordnung. Zu ermitteln sind der zeitliche Verlauf, beteiligte Personen und Gesellschaften, geschäftliche Motive und die tatsächliche Informationslage. Erst danach ist sinnvoll zu entscheiden, welche rechtlichen Prüfungen, internen Befragungen oder externen Sachverständigen erforderlich sind.