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Kinder- und Ehegattenunterhalt

Nach einer Scheidung können Ex-Partner mit zwei Arten von Unterhaltsverpflichtungen konfrontiert werden: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Kindesunterhalt dient der finanziellen Unterstützung für die Pflege und Erziehung der Kinder, während Ehegattenunterhalt dazu dient, den wirtschaftlich schwächeren Ex-Partner beim Aufbau einer eigenständigen Existenz zu unterstützen.…

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