Die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (Non-Financial Reporting Directive oder NFRD) ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen in ihren Jahresberichten offenzulegen. Diese nichtfinanziellen Informationen betreffen Aspekte wie Umweltfragen, soziale Belange und Mitarbeiterangelegenheiten, Menschenrechte, Maßnahmen gegen Korruption und die Vielfalt im Vorstand. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, die Transparenz zu fördern und Stakeholdern, einschließlich Investoren und der Öffentlichkeit, relevante Informationen über die Auswirkungen dieser Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt zur Verfügung zu stellen.
Einige wichtige Merkmale der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen sind:
Offenlegungspflicht: Große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen müssen nichtfinanzielle Informationen in ihren Jahresberichten bereitstellen, die für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind. Dazu gehören Aspekte wie Umweltfragen, soziale Angelegenheiten, Mitarbeiterrechte, Maßnahmen gegen Korruption und die Vielfalt im Vorstand.
Materialitätsbewertung: Unternehmen müssen nichtfinanzielle Informationen offenlegen, die für ihre Geschäftstätigkeit und Auswirkungen auf Stakeholder materiell sind. Dies bedeutet, dass nur Informationen, die für die Entscheidungsfindung der Stakeholder relevant sind, offengelegt werden müssen.
Strategische Informationen: Die Richtlinie ermutigt Unternehmen, nichtfinanzielle Informationen in einen breiteren strategischen Kontext zu stellen und langfristige Nachhaltigkeitsziele und Risiken zu diskutieren.
Diversitätspolitik: Unternehmen müssen Informationen über ihre Politik zur Geschlechterdiversität bereitstellen, einschließlich der Zusammensetzung des Vorstands und der Managementpositionen.
Erklärung zu nichtfinanziellen Informationen: Unternehmen müssen auch eine Erklärung zu ihren Diversitäts-, Inklusions- und Korruptionsbekämpfungspolitiken sowie zu ihren Sorgfaltspflichtverfahren im Zusammenhang mit Menschenrechten und der Umwelt abgeben.
Die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen zielt darauf ab, Unternehmen zur Rechenschaft über ihre Nachhaltigkeitsleistung und die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt zu verpflichten. Sie trägt zur Förderung von Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstem Wirtschaften in der europäischen Unternehmenswelt bei und erleichtert eine transparentere und informativere Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Stakeholdern.