Der Geltungsbereich der Berichtspflichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umfasst verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die CSRD erweitert die Berichtspflichten auf eine breite Palette von Organisationen, einschließlich großer öffentlichkeitswirksamer Unternehmen (Public Interest Entities, PIEs) und bestimmter kleinerer Unternehmen. Hier ist ein Überblick über den Geltungsbereich der Berichtspflichten:
Abgedeckte Entitäten: Die CSRD gilt für große PIEs, die in der Europäischen Union ansässig sind. Sie umfasst auch bestimmte kleinere Unternehmen, abhängig davon, ob sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die CSRD zielt darauf ab sicherzustellen, dass Organisationen, die einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt haben, über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten.
Nachhaltigkeitsinformationen: Organisationen, die von der CSRD erfasst werden, müssen über eine breite Palette von Nachhaltigkeitsinformationen berichten, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG). Dies umfasst Aspekte wie Umweltauswirkungen, soziale Praktiken, Vielfalt und Governance-Strukturen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit.
Integrierte Berichterstattung: Die CSRD fördert die integrierte Berichterstattung, was bedeutet, dass Nachhaltigkeitsinformationen in den Jahresbericht der Organisation integriert werden sollten, anstatt separat präsentiert zu werden. Diese Integration soll einen ganzheitlichen Überblick über die finanzielle und nachhaltige Leistung der Organisation bieten.
Externe Assurance: Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind Organisationen verpflichtet, externe (beschränkte) Assurance für ihre Nachhaltigkeitsinformationen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern zu erhalten. Dies trägt zur Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der berichteten Nachhaltigkeitsdaten bei.
EU-Taxonomie: Die CSRD enthält spezifische Berichtsanforderungen im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie-Verordnung. Organisationen müssen ihre Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie für umweltverträgliche wirtschaftliche Aktivitäten offenlegen.
Zukunftsgerichtete Informationen: Die CSRD schreibt die Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen vor, einschließlich wesentlicher Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators, KPIs) und Nachhaltigkeitszielen. Dies liefert den Stakeholdern Einblicke in die zukünftigen Nachhaltigkeitsziele der Organisation.
Sektorspezifische Standards: Je nach Branche, in der eine Organisation tätig ist, können sektorspezifische Berichtsanforderungen oder Standards gelten.
Bewertung der doppelten Materialität: Organisationen sind verpflichtet, sowohl die finanziellen als auch die nachhaltigen Auswirkungen ihrer Aktivitäten zu bewerten und über ihre Due-Diligence-Prozesse zu berichten. Dies umfasst die Berücksichtigung, wie Nachhaltigkeitsfragen die finanzielle Leistung beeinflussen und umgekehrt.
Zusammenfassend erweitert die CSRD den Geltungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, indem sie eine breite Palette von Organisationen, insbesondere große PIEs, dazu verpflichtet, über verschiedene mit Nachhaltigkeit zusammenhängende Aspekte zu berichten. Diese Berichterstattung umfasst Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) und zielt darauf ab, den Stakeholdern einen umfassenden Überblick über die Nachhaltigkeitsleistung einer Organisation zu bieten. Die CSRD führt auch externe Assurance ein und ist mit der EU-Taxonomie-Verordnung abgestimmt, um die Glaubwürdigkeit und Transparenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union zu stärken.