Auch wenn Unternehmen von strafrechtlichen Verfahren direkt nicht betroffen sind, so kommt die Einbeziehung von Leitungspersonen oder anderen Mitarbeitern als Zeugen in Betracht. Sowohl im Ermittlungsverfahren – und hierbei vor allem im Durchsuchungsfall – wie auch im gerichtlichen Hauptverfahren kann sich dabei das Bedürfnis eines Zeugenbeistandes ergeben.

VAN LEEUWEN LAW FIRM steht Unternehmen und ihren Mitarbeitern zur Verfügung, um die Zeugenrechte und die des Unternehmens zu gewährleisten. Zu den Leistungen zählen dabei insbesondere auch die Vorbereitung auf Vernehmungen sowie die Aufklärung über bestehende Rechte, Pflichten und den sich hieraus ergebenden Konsequenzen.

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