Die Datenminimierung stellt einen wesentlichen Bestandteil im Bereich des Datenrisikos und der Datenschutzstrategie (DRP) dar und konzentriert sich darauf, die Menge an persönlichen und unternehmenseigenen sensiblen Informationen, die erfasst, verarbeitet und gespeichert werden, sorgfältig zu begrenzen. Indem nur Daten erfasst werden, die für ein bestimmtes und gerechtfertigtes Ziel unmittelbar erforderlich sind, wird das Gesamtvolumen der Daten erheblich reduziert. Dies verringert das Risiko, dass überflüssige oder veraltete Daten in die falschen Hände geraten, und verhindert unnötige Offenlegungen im Falle eines Verstoßes. Im Kontext des Fraud Managements trägt die Datenminimierung zur Verringerung der Angriffsfläche bei und verkürzt die Expositionslinien, sodass böswillige Akteure keine überflüssigen oder irrelevanten Daten nutzen können, um finanziellen oder reputationsschädigenden Schaden zu verursachen.
Finanzielle Misswirtschaft
Im Kampf gegen finanzielle Misswirtschaft liegt der Fokus darauf, die Erfassung und Speicherung von Finanzdaten auf das unbedingt notwendige Maß für Prüfungs- und Berichtszwecke zu beschränken. Nur Transaktionsdaten mit unverzichtbaren Metadaten – wie Transaktions-ID, Datum und Betrag – werden gespeichert, während detaillierte Rechnungsbelege oder umfassende Kundenprofile nach Abschluss der Verarbeitung anonymisiert oder gelöscht werden. Regelmäßige Überprüfungen der Datenströme stellen sicher, dass veraltete Finanzunterlagen gemäß der Aufbewahrungsrichtlinie rechtzeitig bereinigt werden. Dadurch bleibt nur der essentielle Datensatz aktiv, was das Risiko von Manipulationen oder unbeabsichtigtem Zugriff auf umfangreiche Finanzarchive verringert.
Betrug
Für das Fraud Management wird die Datenminimierung auf Kunden- und Kontoinformationen angewendet, wobei nur die wesentlichen Attribute – wie Kundennummer, maximaler Transaktionsbetrag und Authentifizierungsstatus – aktiv gespeichert werden. Die Erfassung unnötiger persönlicher Daten, wie IP-Verlauf oder vollständige Verhaltensprotokolle, wird auf Situationen reduziert, in denen diese direkt zu einem Betrugserkennungsmodell beigetragen haben. Sobald die Kundenbeziehung beendet oder die Transaktionsperiode abgeschlossen ist, werden verbleibende Kopien der unterstützenden Daten anonymisiert. Durch die Beschränkung des Datensatzes auf Kernattribute bleibt die Exposition gegenüber Betrugsrisiken begrenzt, während gleichzeitig wichtige Erkenntnisse für die Anomalieerkennung erhalten bleiben.
Bestechung
Im Kampf gegen Bestechung konzentriert sich die Datenminimierung auf das Bereinigen von Vertrags- und Lieferantendaten nach Abschluss von Due-Diligence-Aktivitäten. Nur wesentliche Verifikationsmaterialien – wie Unternehmensregistrierungsnummern, Genehmigungsdatum und Compliance-Erklärung – bleiben im Lieferantendatenbereich erhalten. Detaillierte Due-Diligence-Berichte, vertrauliche Korrespondenz und Verhandlungsprotokolle werden nach der Genehmigung verschlüsselt gespeichert und gemäß strikter Aufbewahrungsrichtlinien umstrukturiert oder gelöscht. Indem unnötige Dokumentationen nicht mehr aktiv gehalten werden, verringert sich die Anzahl der Datapunkte, die manipulierbar sind, und die Komplikationen durch heimliche Preisabsprachen oder Rechnungsbetrug werden weiter eingegrenzt.
Geldwäsche
Zur Bekämpfung von Geldwäscheaktivitäten werden Kundenidentifikationen und Transaktionsprofile auf aggregierte Risikoscores und Tokens reduziert, die nur die notwendigen Validierungen ermöglichen. Detaillierte PII-Felder wie vollständige Adressen und Geburtsdaten werden anonymisiert, sobald die Identität bestätigt ist. Transaktionsprotokolle werden auf Schlüsselwerte wie Datum, Betrag und Risikoklassifikation komprimiert, wobei die zugrunde liegenden Felder regelmäßig bereinigt werden. Dieser Ansatz beschränkt die Menge an Daten, die verwendet werden können, um fortgeschrittene Strukturierungs- oder Schichtungstechniken zu verschleiern, während die Effektivität der Überwachungssysteme für verdächtige Transaktionen unbeeinträchtigt bleibt.
Korruption
Im Bereich der Korruptionsbekämpfung wird die Datenminimierung auf interne politische Dokumente und Entscheidungsunterlagen angewendet. Nur Richtlinien, Genehmigungsstatus und verantwortliche Personen bleiben in aktiven Arbeitsabläufen erhalten. Detaillierte Protokolle, E-Mail-Korrespondenzen und interne Memos mit Hintergrundinformationen werden nach der Entscheidungsfindung verschlüsselt archiviert oder anonymisiert. Auf diese Weise bleibt nur ein kompaktes Register der Entscheidungsprozesse für Audits verfügbar, während alle unnötigen Details, die für eine korrupte Neuinterpretation oder Manipulation von Entscheidungen genutzt werden könnten, nicht mehr zugänglich sind. Dies minimiert das Risiko heimlicher Anpassungen von Richtlinien.
Verstöße gegen internationale Sanktionen
Im Bereich der Sanktionenkonformität wird die Datenminimierung auf Transaktions- und Partnerdaten angewendet, sodass nur notwendige Attribute – wie Entitäts-ID, Länderinformationen und Risikostatus – aktiv verwaltet werden. Detaillierte Kommunikations- und Dokumentationsprotokolle über frühere Transaktionen mit sanktionierten Regionen werden nach der Überprüfung anonymisiert oder gelöscht. Eventuelle E-Mail-Anhänge und Gesprächsprotokolle, die nicht direkt relevant für Compliance-Audits sind, werden gemäß der Aufbewahrungsrichtlinie bereinigt. Durch die Begrenzung des Datensatzes auf Kerndaten für die Sanktionen-Überprüfung bleiben die relevanten Punkte klar, während potenziell sensible Informationen, die missbraucht werden könnten, um Sanktionen zu umgehen, nicht mehr vorhanden sind.