Zwangsgeldbescheid

Wann wird eine Anordnung von Zwangsgeldern verhängt?

Der Zweck eines Strafbefehls besteht darin, einen Verstoß zu beenden; es handelt sich also um eine Einziehungssanktion. Grundsätzlich wird ein Zwangsgeld verhängt, wenn regelmäßig wiederkehrende oder andauernde Verstöße vorliegen.

Die Verhängung eines Zwangsgeldes muss in einer Entscheidung, einem so genannten Erlass, durch eine Verwaltungsbehörde erfolgen. In dieser Entscheidung muss angegeben werden, gegen welche Vorschrift verstoßen wurde, dass ein Zwangsgeld verhängt wird, welche Maßnahmen der Zuwiderhandelnde ergreifen muss, um die Verwirkung des Zwangsgeldes zu verhindern, und innerhalb welcher Frist dies zu geschehen hat.

Es kann auch eine vorbeugende Geldbuße verhängt werden. Eine Präventivabgabe bedeutet, dass die Sanktionsmaßnahme bei einem Verstoß verhängt werden kann. Bei einer vorbeugenden Strafanzeige wird diese Sanktion im Voraus mitgeteilt und erst dann verhängt, wenn der Verstoß begangen wird.

Bei einer Strafverfügung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer der Verstoß beendet werden muss. Ein Strafbefehl kann auch verhängt werden, um sicherzustellen, dass der Verstoß nicht erneut begangen wird. In diesem Fall verpflichtet die Verwaltungsbehörde den Bürger also, etwas zu tun oder zu unterlassen. Kommt der Betroffene dem nicht nach, muss ein Zwangsgeld gezahlt werden.

Die Verhängung eines Zwangsgeldes kann nie gleichzeitig mit einer Ordnungsverfügung erfolgen. Die Verwaltungsbehörde muss sich immer für eine der genannten Abhilfemaßnahmen entscheiden.

Was kann man gegen eine Anordnung von Zwangsgeldern tun?

Bevor die Verwaltungsbehörde eine Entscheidung über die Verhängung eines Zwangsgeldes trifft, kündigt sie häufig ihre Absicht an, dies zu tun. In dem Absichtsschreiben muss die Verwaltungsbehörde ihre Absicht ankündigen, ein Zwangsgeld zu verhängen. Nachdem Sie ein Schreiben mit der Absicht erhalten haben, wird Ihnen immer die Möglichkeit gegeben, Ihren Standpunkt darzulegen. Wird gegen Sie trotzdem ein Zwangsgeld verhängt, wenn die Verwaltungsbehörde mit Ihrer Auffassung nicht einverstanden ist? In diesem Fall können Sie einen Einspruch einlegen (oder haben dies bereits getan). Bitte beachten Sie! Ein Einspruch muss immer innerhalb der geltenden Fristen eingereicht werden! Wenn die Verwaltungsbehörde den Einspruch für unbegründet erklärt, besteht die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf beim Gericht, Bereich Verwaltungsrecht, einzulegen.

Rechtsanwalt BAS A.S. VAN LEEUWEN (LL.M., Esq.) leistet in diesen Fällen die erforderliche fachliche Unterstützung. Dabei berät er auf strategischer Ebene, wobei er auch prüft, ob ein Gerichtsverfahren eingespart und ein (weiterer) Imageschaden vermieden werden kann.

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