Sind Sie als Bürger oder Unternehmer mit einer Entscheidung einer Verwaltungsbehörde nicht einverstanden? In einigen Fällen müssen Sie statt des normalen Einspruchsverfahrens eine Verwaltungsbeschwerde bei einer anderen Verwaltungsbehörde als derjenigen, die die angefochtene Entscheidung getroffen hat, einlegen.
Wenn Sie einen Bescheid von einer Verwaltungsbehörde erhalten, befindet sich am Ende des Bescheids eine Rechtsmittelklausel. In dieser Klausel steht, wie und bei welcher Verwaltungsstelle Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen können. In der Beschwerdeschrift begründen Sie, warum die Entscheidung der Verwaltungsbehörde falsch ist, und beantragen, die Entscheidung zu widerrufen oder zu annullieren. Außerdem beantragen Sie in der Beschwerdeschrift die Erstattung der Kosten für die Verwaltungsbeschwerde.
Rechtsanwalt BAS A.S. VAN LEEUWEN (LL.M., Esq.) leistet in diesen Fällen die erforderliche fachliche Unterstützung. Dabei berät er auf strategischer Ebene, wobei er auch prüft, ob ein Gerichtsverfahren eingespart und ein (weiterer) Imageschaden vermieden werden kann.