Appellieren

Wenn Sie nach der erneuten Prüfung des Einspruchs oder der Rechtmäßigkeitsprüfung durch einen Berufungsrichter immer noch nicht das gewünschte Ergebnis erzielt haben, können Sie gegen die Entscheidung des Verwaltungsrichters Berufung einlegen. In der Entscheidung des Verwaltungsrichters wird angegeben, wie und wo Sie Berufung einlegen können.

In den Niederlanden gibt es unter anderem folgende oberste Verwaltungsgerichte:

  • Zentraler Berufungsrat (einschließlich öffentlich-rechtlicher Leistungen);
  • Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats (u. a. Umweltgenehmigungen und andere räumliche Fragen);
  • Der Oberste Gerichtshof (einschließlich Steuerrecht).
  • Diese Instanzen erheben für die Einleitung eines Verfahrens eine feste Gebühr.

Wer letztlich die letzte Instanz ist, ist unterschiedlich und hängt von der Rechtsordnung ab, auf der die ursprüngliche Entscheidung, gegen die Sie Einspruch erhoben haben, beruhte.

Rechtsanwalt BAS A.S. VAN LEEUWEN (LL.M., Esq.) leistet in diesen Angelegenheiten die erforderliche fachliche Unterstützung. Dabei berät er auf strategischer Ebene, wobei er auch prüft, ob ein Gerichtsverfahren eingespart und ein (weiterer) Imageschaden vermieden werden kann.

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