Die Einlegung eines Widerspruchs oder einer Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Entscheidung, gegen die Sie Widerspruch einlegen, so lange in Kraft bleibt, wie über Ihren Widerspruch oder Ihre Beschwerde nicht entschieden ist. Besteht ein so dringendes Interesse, dass der Ausgang des Einspruchs- oder Beschwerdeverfahrens nicht abgewartet werden kann, müssen Sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen.
Rechtsanwalt BAS A.S. VAN LEEUWEN (LL.M., Esq.) leistet in diesen Fällen die erforderliche fachliche Unterstützung. Dabei berät er auf strategischer Ebene, wobei er auch prüft, ob ein Gerichtsverfahren eingespart und ein (weiterer) Imageschaden vermieden werden kann.