Einen Vertrag kann nur abschließen, wer geschäftsfähig ist. Darunter versteht man die Fähigkeit des Vertragspartners, überhaupt am Rechtsverkehr teilzunehmen und sich der daraus entstehenden Rechtsfolgen bewusst zu sein. Beschränkt geschäftsfähig oder gar geschäftsunfähig ist man aufgrund seines (zu geringen) Alters oder wegen schwerer Krankheit.

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Vertragsfreiheit

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Zustandekommen von Verträgen

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