Elektronischer Handel

VAN LEEUWEN LAW FIRM verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung zu allen Aspekten des Rechts und der Regulierung des elektronischen Geschäftsverkehrs (einschließlich des mobilen Geschäftsverkehrs) im B2C-, B2B- und C2C-Kontext. Die Mandanten reichen von Social-Media-Plattformen bis hin zu Regierungsbehörden. Dies umfasst:

  • (Online-)Verbraucherschutzrecht;
  • Verträge im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel (z. B. Entwicklung, Portal und Hosting, Intrusionstests, Fulfillment und Logistik)
  • Schutz von Domänennamen;
  • E-Contracting und Fernabsatzverträge;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Websites;
  • Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien;
  • Online-Werbung und unlautere (Online-)Handelspraktiken;
  • Datenschutzrichtlinien, Haftungsausschlüsse auf Websites und Cookies;
  • E-Archivierung, E-Sicherheit und E-Beweismittel;
  • E-Geld und E-Zahlungsdienste;
  • Verwendung, Import und Export von Verschlüsselungstechnologien.

VAN LEEUWEN LAW FIRM unterstützt seine Mandanten auch bei der Erfüllung ihrer rechtlichen und behördlichen Verpflichtungen beim Aufbau von Online-Aktivitäten.

Previous Story

Auslagerung

Next Story

E-Kommunikationen

Latest from Informationstechnologie

Glücksspielfraud

Kansspelfraude, auch als Glücksspielfraud bezeichnet, ist eine Form der finanzwirtschaftlichen Kriminalität, bei der betrügerische Aktivitäten im…

Zoll- und Akzisenbetrug

Zoll- und Akzisenbetrug ist eine Form der finanzwirtschaftlichen Kriminalität, bei der Personen oder Unternehmen betrügerische Methoden…