VAN LEEUWEN LAW FIRM verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung zu allen Aspekten des Rechts und der Regulierung des elektronischen Geschäftsverkehrs (einschließlich des mobilen Geschäftsverkehrs) im B2C-, B2B- und C2C-Kontext. Die Mandanten reichen von Social-Media-Plattformen bis hin zu Regierungsbehörden. Dies umfasst:
- (Online-)Verbraucherschutzrecht;
- Verträge im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel (z. B. Entwicklung, Portal und Hosting, Intrusionstests, Fulfillment und Logistik)
- Schutz von Domänennamen;
- E-Contracting und Fernabsatzverträge;
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Websites;
- Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien;
- Online-Werbung und unlautere (Online-)Handelspraktiken;
- Datenschutzrichtlinien, Haftungsausschlüsse auf Websites und Cookies;
- E-Archivierung, E-Sicherheit und E-Beweismittel;
- E-Geld und E-Zahlungsdienste;
- Verwendung, Import und Export von Verschlüsselungstechnologien.
VAN LEEUWEN LAW FIRM unterstützt seine Mandanten auch bei der Erfüllung ihrer rechtlichen und behördlichen Verpflichtungen beim Aufbau von Online-Aktivitäten.