Nach Abschluss der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft beschließen, einen Verdächtigen strafrechtlich zu verfolgen. In diesem Fall erhält der Verdächtige eine Vorladung und eine Anklageschrift, in der die genauen Vorwürfe gegen ihn sowie seine Rechte dargelegt sind. Darin wird auch angegeben, wann und wo das Bezirksgericht den Fall verhandeln wird. Die Staatsanwaltschaft kann auch beschließen, keine Anklage zu erheben, wenn beispielsweise nicht genügend Beweise gegen den Verdächtigen vorliegen.
Gerichtsverfahren

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