Im Falle einer negativen Eintragung im Zentralen Kreditinformationssystem (ZKI), die Sie für falsch halten und die Sie einschränkt, können Sie überprüfen, ob die Eintragung korrekt erfolgt ist. Die Eintragung muss in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Vorschriften erfolgt sein.
Der Darlehensgeber sollte Sie beispielsweise im Voraus schriftlich darauf hinweisen, dass die Nichtzahlung zu einer Meldung an die Stiftung Bureau Krediet Registratie (BKR) führen wird, wenn Zahlungsrückstände zu erwarten sind. Im Interesse der Sorgfaltspflicht sollten Sie auch immer informiert werden, wenn die Registrierung tatsächlich an die Stiftung Bureau Krediet Registratie (BKR) gemeldet wird.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die negative Eintragung unrichtig ist oder Sie unverhältnismäßig stark betrifft, sollten Sie den Kreditgeber (mit Hilfe des Anwalts) auffordern, die unrichtigen Daten zu korrigieren oder zu entfernen. Dabei sollten Sie begründen, warum Sie glauben, dass die Eintragung in Ihrem Fall unangemessen ist und gelöscht werden sollte. In jedem Fall müssen Sie dies innerhalb von zwölf (12) Monaten, nachdem Sie wissen oder hätten wissen können, dass Sie durch die negative(n) Eintragung(en) benachteiligt sind, dem Darlehensgeber oder dem BKR gemeldet haben.
Der Kreditgeber muss Ihr Interesse an der Löschung der Eintragung gegen den Zweck der Eintragung abwägen, der darin besteht, finanzielle Risiken für Kreditgeber bei der Kreditvergabe zu vermeiden und Missbrauch und Betrug zu bekämpfen (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit). Wenn es sich beispielsweise um einen kleinen Rückstand handelt, der schnell beglichen wurde, wird dem Antrag eher stattgegeben, als wenn es sich um ein langwieriges Inkassoverfahren für einen großen Betrag handelt, bei dem Sie mehrere Vereinbarungen nicht eingehalten haben.
Eine rechtmäßige BKR-Eintragung kann nur in besonderen Fällen gelöscht werden:
- (a) Bei Ihnen sind ganz besondere persönliche Umstände eingetreten;
- (b) Sie hatten einen berechtigten Grund, die Schuld nicht zu begleichen;
- (c) Der Zahlungsverzug wurde nicht von Ihnen, sondern von anderen verursacht;
- (d) Sie wurden nie über die BKR-Eintragung informiert;
- (e) Die Zahlungsrückstände dauerten nicht lange genug oder waren nicht hoch genug.