Berufungsverfahren

Sind Sie als Bürger oder Geschäftsmann mit einer Entscheidung über Ihre Beschwerde nicht einverstanden? In diesem Fall kann Rechtsanwalt BAS A.S. VAN LEEUWEN (LL.M., Esq.) einen Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen.

Das Einspruchsverfahren beinhaltet eine erneute Prüfung der Entscheidung. Auf der Grundlage dieser Überprüfung wird eine Entscheidung über den Einspruch getroffen. (b.o.b.). Diese Entscheidung enthält, wenn alles gut geht, eine Rechtsmittelklausel. In dieser Klausel ist festgelegt, wie Sie die Entscheidung über den Einspruch vor dem Gerichtshof, Bereich Verwaltungsrecht, anfechten können. Sie können Widerspruch einlegen, indem Sie eine Beschwerdeschrift bei der Verwaltungsrechtsabteilung des Bezirksgerichts einreichen. In der Beschwerdeschrift müssen Sie begründen, warum Sie mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden sind. Außerdem beantragen Sie bei der Verwaltungsrechtsabteilung des Gerichts die Erstattung der Kosten des Einspruchsverfahrens und der Kosten des Widerspruchsverfahrens. Für einen Widerspruch erhebt das Gericht Gerichtsgebühren.

Rechtsanwalt BAS A.S. VAN LEEUWEN (LL.M., Esq.) leistet in diesen Fällen die erforderliche fachliche Unterstützung. Dabei berät er auf strategischer Ebene, wobei er auch prüft, ob ein Gerichtsverfahren eingespart und ein (weiterer) Imageschaden vermieden werden kann.

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