Eine verurteilte Person, die das Urteil des Gerichts anfechten möchte, kann Berufung einlegen, wenn das Gesetz dies zulässt. Wenn eine Berufung möglich ist, muss der Verurteilte (oder sein Anwalt) innerhalb von 14 Tagen bei der Geschäftsstelle des Gerichts Berufung einlegen. Das Rechtsmittelverfahren ist kostenlos.
Die Verwaltungsbehörde will sicherstellen, dass Personen, die wegen eines schweren Gewaltverbrechens oder eines Sexualdelikts verurteilt worden sind, nicht freigelassen werden, solange ein Berufungsverfahren anhängig ist.