In der Berufung wird der Fall von einem anderen (höheren) Gericht überprüft. Dieses Gericht kann die zuvor verurteilte Person verurteilen oder freisprechen oder sie in einer Rechtsfrage von der Strafverfolgung befreien. Ein Verurteilter kann nur einmal Berufung einlegen. Danach bleibt noch die Möglichkeit, eine Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof einzulegen, sofern das Gesetz dies zulässt.
Auch die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil des Bezirksgerichts Berufung einlegen. In diesem Fall wird der Angeklagte benachrichtigt und erneut vor das Gericht geladen.