Alle von der Kanzlei Van Leeuwen für Dritte vorgestreckten Kosten, wie Gerichtskosten, Notarkosten oder Expertenhonorare, werden separat auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Dadurch werden die Mandanten über die spezifischen Ausgaben im Rahmen ihrer Angelegenheit informiert und zur Rechenschaft gezogen.
Die Anwaltskanzlei Van Leeuwen übernimmt die Verantwortung für die Vorauszahlung von Zahlungen an Dritte, einschließlich Gerichtsregistern, Hypothekenämtern, Registrierungsämtern, offiziellen oder inoffiziellen Datenbanken, Dritt-Anwälten, Gerichtsvollziehern, Notaren, Übersetzern, Wirtschaftsprüfern, Revisoren, Sachverständigen und (inländischen und ausländischen) Behörden. Diese Ausgaben werden separat unter der Kategorie „Kosten“ aufgeführt und basieren auf den tatsächlich entstandenen Kosten, einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer.
Bei der Anwaltskanzlei Van Leeuwen streben wir nach vollständiger Transparenz und genauer Abrechnung aller während des rechtlichen Verfahrens entstandenen Kosten. Wenn wir Zahlungen an Dritte im Namen unserer Mandanten leisten, stellen wir sicher, dass diese Kosten vollständig dokumentiert und korrekt an den Mandanten weitergegeben werden.
Diese Kosten können je nach Art des Falls, seiner Komplexität und den erforderlichen Dienstleistungen von Dritten variieren. Wir führen sorgfältige Aufzeichnungen über alle entstandenen Kosten und stellen sicher, dass unsere Mandanten über die Einzelheiten dieser Kosten informiert sind, einschließlich einer detaillierten Aufschlüsselung der Dienstleistungen, für die die Kosten entstanden sind.
Bei der Anwaltskanzlei Van Leeuwen verstehen wir, dass Kosten und Ausgaben ein integraler Bestandteil des rechtlichen Verfahrens sind, und wir bemühen uns, unsere Mandanten vollständig über alle finanziellen Aspekte ihres Falls zu informieren. Durch Transparenz und genaue Abrechnung aller Kosten streben wir an, das Vertrauen unserer Mandanten zu erhalten und sie in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über ihre rechtlichen Angelegenheiten zu treffen.