Die EU-Taxonomie, offiziell die EU-Verordnung über die Festlegung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, ist eine europäische Gesetzgebung, die darauf abzielt, ein gemeinsames Klassifikationssystem für die Bestimmung wirtschaftlicher Aktivitäten bereitzustellen, die als umweltfreundlich oder „grün“ angesehen werden können. Die EU-Taxonomie wurde im Rahmen der Initiative des Europäischen Green Deals entwickelt und soll Investoren und Unternehmen bei der Identifizierung nachhaltiger und umweltfreundlicher Aktivitäten unterstützen, insbesondere im Kontext des Klimawandels und des Umweltschutzes.

Einige wichtige Aspekte der EU-Taxonomie sind:

  1. Klassifizierung von Aktivitäten: Die EU-Taxonomie kategorisiert wirtschaftliche Aktivitäten auf der Grundlage ihres Beitrags zu sechs Umweltzielen: Eindämmung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Verhinderung und Kontrolle von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Artenvielfalt und Ökosystemen.

  2. Transparenz und Berichterstattung: Unternehmen, die unter die EU-Taxonomie fallen, werden ermutigt, transparent über ihren Beitrag zu den genannten Umweltzielen zu berichten. Dies hilft Investoren und Stakeholdern, Entscheidungen auf Grundlage von Nachhaltigkeitsinformationen zu treffen.

  3. Grüne Anleihen und Finanzierung: Die EU-Taxonomie kann als Referenzrahmen für grüne Anleihen und andere nachhaltige Finanzierungsinstrumente dienen, was Investoren dabei hilft, zu identifizieren, welche Projekte und Aktivitäten als grün qualifizieren.

  4. Harmonisierung innerhalb der EU: Die Taxonomie soll innerhalb der EU einen gemeinsamen Standard bieten, damit Unternehmen und Investoren nicht mit unterschiedlichen Definitionen und Klassifizierungen von Nachhaltigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten konfrontiert werden.

  5. Zusätzliche Gesetzgebung: Die EU-Taxonomie-Verordnung wird schrittweise durch detaillierte technische Kriterien und sektorspezifische Gesetzgebung ergänzt, um ihre Anwendung zu erleichtern.

Ziel der EU-Taxonomie ist es, Greenwashing zu verhindern und sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsansprüche und -kennzeichnungen zuverlässig und vergleichbar sind. Sie hilft Investoren und Unternehmen, nachhaltige Investitionen und Aktivitäten zu identifizieren, und fördert einen transparenteren und nachhaltigeren Finanzsektor in der EU.

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