Wenn der Kreditgeber Ihren Antrag auf Berichtigung oder Löschung der Daten ablehnt, gibt es (sehr) kurze Fristen, um dies anzufechten. Sie können Ihr Begehren im Rahmen eines Antragsverfahrens beim Zivilgericht einbringen. Gemäß § 79 AVG gelten für die Einbringung der Klage folgende kurze Fristen:
- innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Antwort der verantwortlichen Partei; oder
- wenn die verantwortliche Partei nicht innerhalb der Frist geantwortet hat, innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf dieser Frist.