Geschützt durch den Grundsatz der Privatautonomie, ist es nach niederländische Recht jedem gestattet, nach eigenem Ermessen Verträge abzuschließen. Einzige Ausnahmen: Das hiermit abgeschlossene Rechtsgeschäft darf weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzlichen Verboten entsprechen.

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Beendigung von Verträgen: Kündigung, Rücktritt, Aufhebungsvertrag

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Geschäftsfähigkeit

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