Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist ein Mittel, mit dem Unternehmen sensible Informationen und Geschäftsgeheimnisse im Umgang mit anderen Parteien schützen können. Wenn sich die Parteien auf eine Geheimhaltungsvereinbarung einigen, verpflichten sie sich, Informationen auf der Grundlage der gegenseitigen Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln. Es gibt zwei mögliche Arten von Geheimhaltungsvereinbarungen: bilaterale und unilaterale Vereinbarungen. Während die bilaterale Vereinbarung zwei (2) Parteien zur Geheimhaltung verpflichtet, weist die unilaterale Vereinbarung nur eine Partei an, die Informationen vertraulich zu behandeln. Für welche Vereinbarungen man sich entscheidet, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. VAN LEEUWEN LAW FIRM ist mit der Abfassung sowie Überprüfung beider Formen von NDAs (Non Disclosure Agreements) vertraut. Sollten Sie rechtliche Unterstützung bei der Abfassung von Vertraulichkeitsvereinbarungen benötigen, zögern Sie nicht, sich an VAN LEEUWEN LAW FIRM zu wenden.

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Beendigung von Verträgen: Kündigung, Rücktritt, Aufhebungsvertrag

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